Trust Center

Serverstandort,
DSGVO, EU AI Act.

Alle Angaben zu Datenschutz, Hosting und Compliance auf einer Seite.

eBrain ist ein Guest-Management-System der eBrain Technology Group GmbH mit Sitz in Berlin. Die Plattform wird in der Europäischen Union bei der IONOS SE gehostet, verarbeitet Teilnehmerdaten ausschließlich im Auftrag des Kunden und stellt einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Artikel 28 DSGVO bereit.

Faktenliste ohne Produktbeschreibung. Zuletzt geprüft: KLÄREN: Datum

Serverstandort

EU

IONOS SE, Montabaur. Produktivumgebung vollständig in der Europäischen Union.

Auftragsverarbeitung

Art. 28

AVV nach DSGVO, KLÄREN: Download oder auf Anfrage?

EU AI Act

2024/1689

KLÄREN: Risikoklasse eintragen, sobald geprüft

Kurzantwort

Die fünf häufigsten Fragen.

Jede Antwort in einem Satz. Die Belege stehen in den Abschnitten darunter.

Wo werden die Daten gespeichert?
In Rechenzentren der IONOS SE innerhalb der Europäischen Union, KLÄREN: Standort exakt: Deutschland? Welcher Ort?.
Gibt es einen Auftragsverarbeitungsvertrag?
Ja, nach Artikel 28 DSGVO, KLÄREN: Download-Link oder Anfrageadresse.
Ist die Plattform ISO 27001 zertifiziert?
KLÄREN: Klare Antwort: ja, in Vorbereitung mit Datum, oder nein. Ein Nein mit Zeitplan ist belastbarer als eine Auslassung
Wie ist das System nach dem EU AI Act eingestuft?
KLÄREN: Risikoklasse plus die daraus folgenden Pflichten in einem Satz
Werden Kundendaten zum Training von KI-Modellen verwendet?
KLÄREN: Diese Frage stellt jeder Einkauf. Idealerweise ein klares Nein
Auf einen Blick

Die Eckdaten.

Jede Angabe ist unten im jeweiligen Abschnitt belegt.

MerkmalAngabeStatus
ServerstandortEuropäische Union, KLÄREN: Rechenzentrum exaktja
Hosting-AnbieterIONOS SE, Montabaur, Deutschlandja
Bundes-CloudKLÄREN: Welche Komponenten laufen tatsächlich in der IONOS Bundes-Cloud?offen
Auftragsverarbeitungsvertragnach Artikel 28 DSGVO, KLÄREN: Download oder auf Anfrage?ja
DrittlandtransferKLÄREN: Transfer außerhalb der EU? Wenn ja, wohin und auf welcher Grundlage?offen
EU-AI-Act-EinstufungKLÄREN: Risikoklasse nach Artikel 6 und Anhang IIIoffen
ISO 27001KLÄREN: Zertifiziert, in Vorbereitung oder nein?offen
Audit-LogsKLÄREN: Zugriffe protokolliert? Aufbewahrung? Für Kunden einsehbar?offen
Löschfrist nach VertragsendeKLÄREN: Frist in Tagenoffen
DatenschutzbeauftragterKLÄREN: Benannt? Kontaktadresseoffen
Infrastruktur

Wo die Server stehen.

Die gesamte Produktivumgebung läuft in Rechenzentren innerhalb der Europäischen Union. Hosting-Partner ist die IONOS SE mit Sitz in Montabaur, Deutschland.

KomponenteStandortAnbieter
AnwendungsserverKLÄREN: StandortIONOS SE
DatenbankKLÄREN: StandortIONOS SE
Datei- und MedienspeicherKLÄREN: StandortKLÄREN: Anbieter
BackupsKLÄREN: Standort und AufbewahrungsdauerKLÄREN: Anbieter
E-Mail-VersandKLÄREN: Versanddienst und StandortKLÄREN: Anbieter
KI-Verarbeitung (Emily)KLÄREN: Modell, Anbieter, Standort. Bei Anbietern außerhalb der EU zusätzlich die RechtsgrundlageKLÄREN: Anbieter
Artikel 28 DSGVO

Auftragsverarbeitung.

Der Kunde ist Verantwortlicher nach Artikel 4 Nummer 7 DSGVO. Die eBrain Technology Group GmbH ist Auftragsverarbeiterin nach Artikel 28 DSGVO und verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich nach dokumentierter Weisung des Kunden.

PunktAngabe
VertragsformKLÄREN: Eigener AVV oder EU-Standardvertragsklauseln? Als PDF?
BereitstellungKLÄREN: Download-Link oder Anfrage über welche Adresse?
DatenkategorienKLÄREN: Auflisten: Name, E-Mail, Funktion, Unternehmen, Teilnahmestatus, weitere?
BetroffenenkategorienEingeladene und registrierte Teilnehmende der Veranstaltungen des Kunden
Verzeichnis nach Artikel 30KLÄREN: Geführt? Auf Anfrage einsehbar?
TOM nach Artikel 32KLÄREN: Dokument vorhanden? Anlage zum AVV?
Meldung von VerletzungenKLÄREN: Zugesicherte Frist gegenüber dem Kunden, in Stunden
Artikel 28 Absatz 4

Unterauftragsverarbeiter.

Änderungen an dieser Liste werden Kunden KLÄREN: Vorlauffrist in Tagen vor Wirksamkeit mitgeteilt.

DienstleisterZweckStandortGrundlage
IONOS SEHosting und InfrastrukturDeutschlandAVV
KLÄREN: E-Mail-VersanddienstEinladungen und ErinnerungenKLÄREN: StandortKLÄREN: AVV oder SCC
KLÄREN: KI-ModellanbieterSprachverarbeitung EmilyKLÄREN: StandortKLÄREN: AVV oder SCC
KLÄREN: Weitere prüfen: Analytics, Support, Fehler-Monitoring, CDN

Die jeweils gültige Liste ist Bestandteil des Auftragsverarbeitungsvertrags.

Verordnung (EU) 2024/1689

Der EU AI Act.

Die Verordnung stuft KI-Systeme nach Risiko ein. Für eBrain gilt folgende Einordnung.

PrüfpunktEinordnung
RisikoklasseKLÄREN: Guest Management fällt in der Regel unter minimales Risiko, der Chatbot Emily löst zusätzlich Artikel 50 aus. Von einer Fachperson bestätigen lassen
Verbotene Praktiken, Artikel 5Nicht einschlägig. Keine biometrische Kategorisierung, kein Social Scoring, keine Emotionserkennung am Arbeitsplatz.
Hochrisiko, Anhang IIIKLÄREN: Teilnehmermanagement ist keiner der acht Anhang-III-Bereiche. Diese Begründung ausschreiben
Transparenzpflicht, Artikel 50KLÄREN: Wird offengelegt, dass Emily ein KI-System ist? Wo im Interface?
Rolle nach der VerordnungKLÄREN: Anbieter, Betreiber oder beides?
KI-Kompetenz, Artikel 4KLÄREN: Schulung dokumentiert? Seit wann?
Training mit KundendatenKLÄREN: Werden Kundendaten zum Training verwendet?
Nachweise

Zertifizierungen.

Getrennt nach eBrain Technology Group und eingesetzten Dienstleistern. Ein zertifizierter Hosting-Partner macht die eigene Organisation nicht zertifiziert.

NachweiseBrain Technology GroupHosting-Partner
ISO/IEC 27001KLÄREN: Zertifiziert, in Vorbereitung oder nein?KLÄREN: IONOS-Zertifikat prüfen, Geltungsbereich nennen
ISO/IEC 27017 und 27018KLÄREN: StatusKLÄREN: Status
SOC 2 Typ IIKLÄREN: StatusKLÄREN: Status
C5-Testat (BSI)KLÄREN: StatusKLÄREN: Status
TISAXKLÄREN: Nur relevant bei Automotive-Zielkunden—
PenetrationstestKLÄREN: Extern? Wann zuletzt? Bericht auf Anfrage?—

Nicht vorhandene Zertifizierungen sind hier als nicht vorhanden ausgewiesen.

Alles geprüft?

Auftragsverarbeitungsvertrag, Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten und die technischen Maßnahmen gibt es als Paket. Ein Dokumentensatz, eine Anfrage.

Aufbewahrung

Löschfristen.

DatenartAufbewahrungLöschung
Teilnehmerdaten einer VeranstaltungKLÄREN: FristKLÄREN: automatisch oder auf Anforderung?
Kundenkonto nach VertragsendeKLÄREN: Frist, üblich 30 bis 90 TageKLÄREN: Verfahren
BackupsKLÄREN: AufbewahrungsdauerKLÄREN: Rollierend? Zyklus?
Audit- und ZugriffsprotokolleKLÄREN: FristKLÄREN: Verfahren
E-Mail-VersandprotokolleKLÄREN: FristKLÄREN: Verfahren
UmfragedatenKLÄREN: FristKLÄREN: Verfahren

Auf Anforderung werden nach Vertragsende alle personenbezogenen Daten gelöscht oder zurückgegeben, KLÄREN: Verfahren und Exportformat.

Nachvollziehbarkeit

Audit-Logs.

Für regulierte Branchen ist die lückenlose Nachvollziehbarkeit von Zugriffen und Änderungen die zentrale Anforderung. Die Plattform stammt aus Pharma- und Finanzumgebungen.

FunktionVerfügbarDetail
Protokollierung von ZugriffenoffenKLÄREN: Welche Ereignisse?
Protokollierung von ÄnderungenoffenKLÄREN: Wer, was, wann? Alte und neue Werte?
Einsehbarkeit für KundenoffenKLÄREN: Im Interface, per Export oder auf Anfrage?
ExportformatoffenKLÄREN: CSV, JSON, PDF?
ManipulationssicherheitoffenKLÄREN: Logs unveränderlich? Wie abgesichert?
AufbewahrungsdaueroffenKLÄREN: Frist
Rollen- und RechtekonzeptoffenKLÄREN: Welche Rollen? Granularität?
Zwei-Faktor-AuthentifizierungoffenKLÄREN: Verfügbar? Erzwingbar?
Single Sign-onoffenKLÄREN: SAML, OIDC? In welchem Tarif?
Artikel 32 DSGVO

Technische Maßnahmen.

Kurzform. Die vollständige Darstellung ist Anlage zum Auftragsverarbeitungsvertrag.

BereichMaßnahme
TransportverschlüsselungKLÄREN: TLS-Version, HSTS aktiv?
Verschlüsselung gespeicherter DatenKLÄREN: At-rest-Verschlüsselung? Verfahren?
MandantentrennungKLÄREN: Logisch oder physisch? Verfahren beschreiben
ZugangskontrolleKLÄREN: Wie ist der Zugriff eigener Mitarbeitender auf Kundendaten geregelt?
VerfügbarkeitKLÄREN: Zugesicherte Verfügbarkeit in Prozent? SLA?
WiederherstellbarkeitKLÄREN: Recovery Time Objective und Recovery Point Objective
VertraulichkeitsverpflichtungKLÄREN: Mitarbeitende nach Artikel 28 Absatz 3 Buchstabe b verpflichtet?
Artikel 15 bis 22 DSGVO

Betroffenenrechte.

Anfragen betroffener Personen richten sich an den Verantwortlichen, also an den Veranstalter, der eBrain einsetzt. Die eBrain Technology Group GmbH unterstützt Verantwortliche bei der Beantwortung nach Artikel 28 Absatz 3 Buchstabe e DSGVO.

AnliegenContact
DatenschutzanfragenKLÄREN: E-Mail, etwa datenschutz@ebrain.events
DatenschutzbeauftragterKLÄREN: Name und Kontakt. Falls nicht benannt: begründen, warum keine Pflicht besteht
Sicherheitsvorfälle meldenKLÄREN: E-Mail, etwa security@ebrain.events
Dokumentenpaket anfordernKLÄREN: E-Mail oder Download-Link
Verantwortliche StelleeBrain Technology Group GmbH, KLÄREN: Anschrift, Handelsregister, Registergericht

Diese Seite wird bei jeder Änderung an Infrastruktur, Dienstleistern oder Zertifizierungen aktualisiert. Zuletzt geprüft: KLÄREN: Datum. Fragen zu einzelnen Angaben beantwortet KLÄREN: Name und E-Mail direkt.

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